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Schadstoff festgebundener Asbest in Wohnungen

Die Gefahrstoffverordnung und die Asbestrichtlinie wurden durch den Gesetzgeber novelliert und an EU Recht angepasst. Durch die Überarbeitung der beiden Gesetze wurde auch die Informationspflicht des Vermieters gegenüber seinen Mietern im Umgang mit Gefahrstoffen in Gebäuden noch einmal konkretisiert.

Viele unserer Wohngebäude wurden in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtet - einer Zeit, in der in Deutschland Asbest als hochwertiger und belastbarer Baustoff weit verbreitet war. Aber auch in Gebäuden mit Baujahr ab ca. 1930 und Fertigstellung noch bis 1995 können Asbestprodukte verbaut sein.

Die Herstellung und Verwendung von Asbest wurde in Deutschland im Oktober 1993 verboten, EU-weit erst 2005.

Bei asbesthaltigen Werkstoffen werden grundsätzlich fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte unterschieden.Wir können nicht sicher ausschließen, dass in unseren Gebäuden mit Baujahr bis 1995 Produkte mit fest gebundenem Asbest verbaut sind.

Solange die Fasern festgebunden sind, besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner.

Daher sind auch in Ihrer angemieteten Wohnung keine baulichen Maßnahmen erforderlich, solange die potentiell asbesthaltigen Materialien keine Schäden aufweisen.

Damit etwaiger Asbest fest gebunden bleibt, bitten wir Sie, keine eigenständigen Substanzeingriffe mit mechanischer Bearbeitung der Wände/ Fassadenteile, Decken und Böden in Ihrer Wohnung vorzunehmen.

Bitte bedenken Sie auch bei geplanten Umgestaltungswünschen wie z.B. Tapeten, Teppichverlegung etc., dass Sie diese dann ggf. nicht ohne Beschädigungen wieder entfernen können: beim Ablösen von Tapeten kann der darunterliegende Putz beschädigt werden, beim Herausreißen oder auch schon beim Schneiden von Teppichboden kann der darunterliegende Bodenbelag Schaden nehmen oder sich lösen.

Das Malern von Wänden ist dagegen immer problemlos möglich, wenn die Wände dazu nicht abgeschliffen werden.

Beim Bohren in die Fliesenfugen oder in Wände und Decken bitten wir Sie um Beachtung der entsprechenden Hinweise in der TRGS 519 und zugehörigem Arbeitsverfahren BT 30. Detailliertere Anwendungshinweise senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu, bitte nutzen Sie hierfür bzw. auch für weitere Fragen unser digitales Kontaktformular.

Gut zusammengefasst und erläutert wird dies z.B. in einer Broschüre mit dem Titel „Leitlinie für die Asbest-Erkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, hier ab Seite 24/ Anhang - den Link hierzu finden Sie neben einem anderen Link zu weiteren Informationen am Ende dieses Wohntipps.

Für den Fall, dass Sie in Ihrer Mietfläche brüchige Bodenplatten/ Wandfliesen oder Beschädigungen am Putz oder an festen Fassadenteilen feststellen, informieren Sie uns bitte sofort, sodass wir die entsprechenden Stellen prüfen lassen können.

Falls eine Instandsetzung erforderlich ist, werden wir bei Bedarf geeignete und zertifizierte Fachfirmen hinzuziehen.

Weiterführende Links:

  • Internetseite zum Thema Asbest des Umweltbundesamtes (UBA)

https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest

  • „Leitlinie für die Asbest-Erkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ von BAuA/ BBSR/ UBA:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitlinie-fuer-die-asbesterkundung-zur-vorbereitung

  • Bei Fragen rund um das Thema Schadstoff festgebundener Asbest in Wohnungen können Sie uns gerne auch persönlich anschreiben.

https://www.bvk-immobilien.de/Kontakt

Schlüssel

In der Regel erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe einen drei- bis vierfachen Schlüsselsatz für den Zugang zu Haupteingang, Wohnung und Kellertüren.

Viele unserer Wohnanlagen besitzen eine zentrale Schließanlage. Der Vorteil ist, dass Sie nur einen Schlüssel für Wohnung, Haus und Nebenräume benötigen.

Sollten Sie einmal einen oder mehrere Schlüssel verloren haben, empfehlen wir, den Schlosszylinder von unserem Hausmeister austauschen zu lassen. Denn nur dann ist gewährleistet, dass ein Dieb oder Finder des Schlüssels Ihre Wohnung nicht betreten kann. Die Kosten für den Austausch müssen Sie übernehmen.
Antragsformulare zur Ersatzzylinderbestellung und für benötigte Zusatzschlüssel hat Ihr Hausmeister, der Hausmeisterservice vor Ort oder Ihre Hausverwaltung. Sollten Sie sich einmal aussperren, finden Sie im Informationskasten oder im Telefonbuch eine Schlüsseldienstfirma, die Ihnen aus Ihrer misslichen Lage helfen kann. Unsere Hausmeister, beauftragte Hausmeisterfirmen oder die Hausverwaltung, haben für Ihre Wohnung keinen Schlüssel.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind notwendige Arbeiten in der Wohnung, die erforderlich werden, wenn die Räume im Laufe der Jahre unansehnlich geworden sind, also z.B. Tapeten und Anstriche vergilbt oder vergraut, rissig oder abgestoßen sind. Die vertraglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Danach ist es in der Regel Aufgabe des Mieters während der Mietzeit Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Er kann dazu Firmen beauftragen oder, wenn er handwerklich geschickt ist, die Arbeiten selbst ausführen.

Zu Schönheitsreparaturen zählen beispielsweise das Anstreichen der Wände und Decken, gegebenenfalls das vorherige Tapezieren, das Anstreichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der offen liegenden Versorgungsleitungen, der Innentüren sowie der Fenster einschließlich Außentüren von innen. Außerdem die Grundreinigung vom Vermieter gestellter Teppichböden.

Die Zeiträume, in denen im Allgemeinen Schönheitsreparaturen auszuführen sind, können je nach individueller Abnutzung variieren, d.h. sich verlängern oder verkürzen.

  • Hierzu noch ein paar Tipps:

Bei der Auswahl der Farben für Schönheitsreparaturen sollten Sie darauf achten, keine grellen oder ungewöhnliche Farbtöne zu wählen oder sich zumindest der Problematik bewusst sein: Bei extremen Farbtönen oder unüblichen Farben müssen Sie diese bei Auszug entweder selbst oder von einer Fachfirma wieder beseitigen lassen. Andernfalls stellen wir Ihnen die Kosten einer Beseitigung in Rechnung. Denn die meisten möglichen Nachmieter werden diese Farben wohl so nicht akzeptieren, auch wenn sie neu aufgetragen sind. Eine Weitervermietung der Wohnung würde für uns erschwert. Nach unserer Erfahrung fallen die Kosten der Beseitigung bei intensiven oder grellen Farben deutlich höher als üblich aus, da z.B. mehrmals überstrichen werden muss, bis die Farben überdeckt sind.

Da sich die vertraglichen Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen im Laufe der vergangenen Jahre, ebenso wie die dazugehörige Rechtsprechung ständig weiterentwickelt haben, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden, ob von Ihnen bei Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig vor Auszug an Ihren Hausmeister oder die beauftragte Hausmeisterfirma zu wenden.

Stromversorgung in der Wohnung

Die Bayerische Versorgungskammer modernisiert ständig die Elektroinstallationen in älteren Wohnimmobilien. Trotzdem gibt es noch viele Wohnungen, in denen Altinstallationen zu finden sind. Sie erkennen eine ältere Installation daran, dass noch Schraubsicherungen vorhanden sind. Moderne Wohnungen sind bereits mit Kippsicherungen ausgestattet, die im Fall eines Kurzschlusses nicht mehr durch eine neue Sicherung ersetzt werden müssen.

Ersatz für die alten Schraubsicherungen bekommen Sie in der Regel noch in Baumärkten sowie bei einem  Elektroinstallationsbetrieb. Bitte beachten Sie, dass die Leistungswerte der alten Sicherung mit der neuen Sicherung absolut identisch sein müssen. Gerade in den älteren Wohnungen sind häufig zu wenige Steckdosen verfügbar. Dann müssen etwa Computer,  Fernseher oder Stereoanlage über eine einzige Steckdose versorgt werden. Damit das klappt, werden oft mehrere Steckdosenleisten hintereinander geschaltet. Bei hohem Stromfluss besteht aber die Gefahr, dass sich die Mehrfachsteckdosen stark erhitzen. Die Folge ist ein Herausspringen bzw. ein Durchbrennen der entsprechenden Sicherungen. Im schlimmsten Fall entsteht dadurch ein Schwelbrand, der schließlich die ganze Wohnung in Brand setzt. Sie als Nutzer können aber zur Sicherheit beitragen, indem Sie die auf der Steckdosenleiste  aufgedruckte Belastungsgrenze einhalten und niemals mehrere Steckdosenleisten hintereinander einstecken. Sollten Sie Probleme mit der Elektroinstallation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausmeister oder einen Elektrofachmann. Beachten Sie aber, dass Änderungen der Elektroinstallation unbedingt mit der Hausverwaltung abgestimmt werden bzw. genehmigt werden müssen.

  • Grundsätzlich gilt:

Beim Eingriff in die elektrische Anlage besteht Lebensgefahr. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen deshalb nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.