1.) Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die unterjährige Verbrauchsinformation und kann ich als Mieter darauf verzichten?
Die Pflicht zur Bereitstellung von unterjährigen Verbrauchsinformationen ist in § 5-7 der Heizkostenverordnung festgelegt. Aufgrund dieser Richtlinie kann auch auf Wunsch des Mieters nicht auf diese Mitteilung verzichtet werden. Bei digitaler Bereitstellung der UVI entscheidet der Mieter selbst, ob er sich diese ansieht.
2.) Was finde ich auf meiner unterjährigen Verbrauchsinformation?
- Ihren Verbrauch des aktuellen Vormonats für Heizung und/oder Warmwasser
- Den Durchschnittsverbrauch aus vergleichbaren Haushalten
- Weiterführende Informationen rund um das Verbrauchsverhalten und die Abrechnung von Wärme und Warmwasser
3.) Besteht die Möglichkeit der digitalen Zustellung?
In Gebäuden mit fernauslesefähigen Zählern kann der Mieter auf die digitale Bereitstellung der UVI umstellen. Wir informieren monatlich, sobald die neuen Verbräuche online zur Abrufung bereitstehen.
4.) Wie hoch fallen die Kosten der unterjährigen Verbrauchsinformation aus?
Nach § 7 Absatz 2 der Heizkostenverordnung sind die Kosten der Abrechnung sowie der Verbrauchsinformationen nach § 6 a Heizkostenverordnung umlagefähige Positionen. Diese werden jährlich gegenüber dem Mieter abgerechnet. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Vorgaben zum Verteilerschlüssel existieren, können wir noch keine verbindlichen Angaben zu den Kosten machen.
5.) Warum erfolgt die Darstellung der Verbräuche in kWh?
Die Messung des Verbrauchs von Heizung und Warmwasser erfolgt in der Regel mit Heizkostenverteilern und Wasserzählern. Die Verbrauchsanzeigen dieser Geräte sind Einheiten und Kubikmeter. Nach § 6 a Absatz 2 Satz 1 der Heizkostenverordnung ist eine Umrechnung des Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh) erforderlich.
6.) Warum werden auf der unterjährigen Verbrauchsinformation Schätz- statt tatsächliche Verbrauchswerte ausgewiesen?
Wenn aus technischen Gründen Verbrauchswerte nicht oder nicht rechtzeitig empfangen oder übertragen wurden, werden Schätzwerte ausgegeben. Diese technischen Unstimmigkeiten werden umgehend untersucht und schnellst möglich behoben. Die dargestellten Werte haben keinen Einfluss auf Ihren tatsächlichen Verbrauch und Ihre Heizkostenabrechnung.
7.) Warum werden Werte angezeigt, wenn meine Heizung abgestellt ist?
Die übermittelten Werte werden per Funkfernauslesung monatlich abgerufen und an Sie mit den monatlichen Verbrauchsinformationsschreiben übermittelt. Die elektronischen Heizkostenverteiler / Wärmemengenzähler sind in der Lage auch kleinste Wärmemengen zu erfassen. Es kann daher unterschiedliche Gründe haben, weshalb ein Heizkörper einen Verbrauch übermittelt, obwohl dieser auf 0 gedreht wurde.
Die Jahresabrechnung kann aufgrund mehrerer Effekte (Umlageschlüssel, Korrekturwerte) von den dargestellten Werten abweichen. Da erst Ihre Jahresabrechnung die verbindlichen Werte liefert, bitten wir Sie diese abzuwarten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Verbrauchsinformationsschreiben um eine reine Information über Ihre Verbräuche handelt. Die verbindlichen Verbrauchswerte sind erst in der jährlichen Abrechnung aufgeführt.
8.) Warum habe ich noch keinen fernauslesbaren Zähler?
Die Umstellung der Zähler erfolgt sukzessive mit Auslaufen der Eichfrist, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026.
9.) Warum werden auf der UVI manchmal Werte geschätzt
Gelegentlich kann es vorkommen, dass die Zähler aus technischen Gründe nicht erreichbar sind. Die Hauptursache für nicht erreichbare Zähler ist die Zustellung dieser mit Möbeln und ähnlichem.