Wohn-ABC

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Partner mit in die Wohnung aufnehmen

Bisher haben Sie alleine in einer unserer Wohnungen gelebt. Jetzt ändert sich das? Ob Sie heiraten wollen, in Zukunft als gleichgeschlechtliches Paar oder als Wohngemeinschaft bei uns leben wollen - wir freuen uns mit Ihnen über Ihr neues Glück!

Gern beraten wir Sie in Ihrer neuen Wohnsituation. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem zuständigen kaufmännischen Property Manager in Verbindung.

  • Für die Bearbeitung benötigen wir die persönlichen Daten Ihrer Partnerin oder Partner:
  1. Vor- und Zuname,
  2. Geburtstag
  3. Ort und vorherige Adresse

unter Vorlage des Personalausweises.

Bitte beachten Sie, dass der Einzug einer neuen Partnerin oder Partner nicht zur Folge hat, dass Ihr Partner in den Mietvertrag aufgenommen und gleichberechtigter Mitmieter wird. Sie sind weiterhin alleinige Mieterin oder Mieter.

Wenn Sie auch eine Aufnahme in den Mietvertrag wünschen, bitten Sie Ihren Partner, den entsprechenden Antrag auf Änderung Mietvertragspartner mit allen persönlichen Daten und Unterlagen einzureichen. Gerne können Sie auch in Ihrer Regionalverwaltung vorbeikommen und wir besprechen alle wichtigen Details gemeinsam.

 

Party- und Ruhezeiten

Um Ihre Nachbarn nicht in Ihrer Wohnqualität einzuschränken, sind bei der Nutzung der Balkone und Terrassen die Ruhezeiten der Hausordnung einzuhalten. Aber auch außerhalb der Ruhezeiten bitten wir, auf normale Lautstärke zu achten. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.